Sitzung: 22.03.2017 Werkausschuss Hafen, Tourismus und Schwimmhalle
Herr Göttsch informiert zum Thema Treibsel
und berichtet: Treibsel wird allgemein als Treibgut
oder Schwemmgut bezeichnet. Treibsel besteht aus Gegenständen die im Meer oder
Binnengewässern auf der Wasseroberfläche treiben. Diese Gegenstände können
natürliche Materialien (Algen, Seegras, Reet, Schilfgras, Holz, Blumen, Kot,
Müll (Kunststoffabfälle, Metalldosen, Glasflaschen), Wrackteile oder verlorenes
Frachtgut von Schiffen) sein.
Sobald Treibsel aufgelesen wird,
ist es lt. §3 des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Abfall
deklariert.
Der Transport zu den
Zwischenlagerplätzen erfolgt mittels Zugmaschinen und Tiefladern, Ladewagen
oder Anhängern. Sobald das Material aufgelesen wurde, ist es als Abfall
deklariert und erhält den Schlüssel 20 02 01 für biologisch abbaubare Abfälle
(§2 Nummer 1 BioAbfV).
Der Abfallschlüssel von Treibsel
setzt sich zusammen aus 20 02 Garten- und Parkabfälle (einschließlich
Friedhofsabfälle) und hier im speziellen aus 20 02 01 biologisch abbaubare
Abfälle (§2 Nummer 1 BioAbfV).
Auf dem Zwischenlagerplatz wird das
Material abgeladen und im Bedarfsfall erneut sortiert, d. h. die anorganischen
Bestandteile werden abgesammelt. Schließlich wird das Treibsel abgesiebt. Die
abgesiebten Bestandteile des Treibsel werden einer fachgerechten Kompostierung zugeführt, der ausgesiebte
Sand kann an den Strand zurückgebracht werden.
Im Wirtschaftsplan sind
Investitionspositionen für der Bau eines Treibsellagerplatzes mit einer Summe
von 45.000,00 Euro eingestellt, für einen Kompostplatz mit einer Summe von
40.000,00 Euro.
Im Werkausschuss wird diskutiert,
ggf. eine Trommelsiebanlage anzuschaffen, um das Treibsel abzusieben. Auch wird
über die Verbringung des Treibsel direkt auf die Lagerplatte nach Schönberg
diskutiert. Zur nächsten Sitzung soll der Werkleitungsassistent Herr Göttsch
einen Fahrplan zum weiteren Vorgehen in
Sachen Treibsel vorlegen.