Herr Göttsch informiert zum Thema Treibsel und berichtet: Treibsel wird allgemein als Treibgut oder Schwemmgut bezeichnet. Treibsel besteht aus Gegenständen die im Meer oder Binnengewässern auf der Wasseroberfläche treiben. Diese Gegenstände können natürliche Materialien (Algen, Seegras, Reet, Schilfgras, Holz, Blumen, Kot, Müll (Kunststoffabfälle, Metalldosen, Glasflaschen), Wrackteile oder verlorenes Frachtgut von Schiffen) sein.

Sobald Treibsel aufgelesen wird, ist es lt. §3 des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Abfall
deklariert.

Der Transport zu den Zwischenlagerplätzen erfolgt mittels Zugmaschinen und Tiefladern, Ladewagen oder Anhängern. Sobald das Material aufgelesen wurde, ist es als Abfall deklariert und erhält den Schlüssel 20 02 01 für biologisch abbaubare Abfälle (§2 Nummer 1 BioAbfV).

Der Abfallschlüssel von Treibsel setzt sich zusammen aus 20 02 Garten- und Parkabfälle (einschließlich Friedhofsabfälle) und hier im speziellen aus 20 02 01 biologisch abbaubare Abfälle (§2 Nummer 1 BioAbfV).

Auf dem Zwischenlagerplatz wird das Material abgeladen und im Bedarfsfall erneut sortiert, d. h. die anorganischen Bestandteile werden abgesammelt. Schließlich wird das Treibsel abgesiebt. Die abgesiebten Bestandteile des Treibsel werden einer  fachgerechten Kompostierung zugeführt, der ausgesiebte Sand kann an den Strand zurückgebracht werden.

Im Wirtschaftsplan sind Investitionspositionen für der Bau eines Treibsellagerplatzes mit einer Summe von 45.000,00 Euro eingestellt, für einen Kompostplatz mit einer Summe von 40.000,00 Euro.

Im Werkausschuss wird diskutiert, ggf. eine Trommelsiebanlage anzuschaffen, um das Treibsel abzusieben. Auch wird über die Verbringung des Treibsel direkt auf die Lagerplatte nach Schönberg diskutiert. Zur nächsten Sitzung soll der Werkleitungsassistent Herr Göttsch einen  Fahrplan zum weiteren Vorgehen in Sachen Treibsel vorlegen.