Die Niederschrift vom 25.01.2017 liegt noch nicht vor. Einwendungen gegen die vorgenannte Niederschrift vom 15.02.2017 werden nicht vorgetragen. Die Vorsitzende teilt sodann den  Beschluss, der im nicht öffentlichen Teil der Sitzung vom 15.02.2017 gefasst wurde, mit. Dies war die Beauftragung eines Architekturbüros mit der Planungsleistung einer Skateanlage.