Herr Hildebrandt gibt seine Wahrnehmung zur Hafengebührenordnung wieder. Er teilt mit, er müsse für sein Boot lt. Gebührenliste ca. 700,00 Euro aufwenden. Für ein Fischerboot gleicher Größe, ist eine  Gebühr gem. Gebührenliste von 110,00 Euro zu entrichten. Er wünscht Auskunft über die Gründe, weshalb Fischer derart bevorzugt würden.  Darüber hinaus möchte er wissen, warum eine Begründung hierzu nicht ins Netz gestellt werde, schließlich möchte Herr Hildebrandt noch Auskunft wie viele Fischerboote im Hafen Laboe insgesamt von der Subvention profitieren.

Amtsdirektor Körber erläutert, dass es im Gebührenrecht im Wesentlichen darauf ankäme, dass keine Gebührenüberdeckung entsteht. Im Falle von Gebührenermäßigungen ist darauf zu achten, dass die daraus entstehenden Mindereinnahmen, nicht von anderen Gebührenzahlern getragen werden, sondern von der Gemeinde. Dies sei mit der vorliegenden Kalkulation gewährleistet. Ob eine Gebührenermäßigung aus sachlichen Gründen erfolgt, ist dabei Sache des Satzungsgebers also, im Kern auch eine politische Entscheidung der Selbstverwaltung. Seitens des Berichterstatters des Oberverwaltungsgerichtes ist hierauf ausdrücklich hingewiesen worden.  Zu der Frage wie viele Fischerboote im Hafen Laboe liegen kann Bürgermeisterin Mordhorst keine genaue Angabe machen. Sie teilt mit, auf der nächsten Sitzung Auskunft hierzu zu geben