Beschluss:

Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2016. Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 31.882,40 Euro werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt.


Frau Mews kann eine generell positive Bilanz zur Jahresrechnung 2016 ziehen. So kann die im Ansatz geplante Zuführung zur Rücklage um 33.609,80 Euro auf insgesamt 41.909,80 Euro erhöht werden.

Herr Harder erklärte dazu, dass allerdings noch eine Rechnung vom DRK über die KiTa-Beiträge aussteht. Diese könnte sich über ca. 20.000,-- bis 24.000,-- Euro belaufen. Dennoch blieben mehr als 13.000 bzw. 9.000,-- Euro über dem Planansatz von 8.300,-- Euro für die Zuführung zur Rücklage.

Die Gemeindevertretung folgt dem Vorschlag des Finanzausschusses und fasst folgenden Beschluss:


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0