Zu diesem TOP hat der Vorsitzende eine Vorlage mit Mustersatzungen an die Ausschussmitglieder übersandt. Ein Arbeitskreis wird durch den Vorsitzenden eingeladen. Durch diesen AK wird ein Vorschlag erarbeitet, der dann der Verwaltung zur Prüfung vorgelegt wird. Nach Prüfung der Amtsverwaltung  wird dieser Vorschlag der GV zur Beschlussfassung vorgeschlagen.