Beschluss:

 

Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2016.

Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 150.707,55 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt.

 


GV Wendt informiert über die Prüfung der Jahresrechnung 2016 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und gibt kurze Erläuterungen zum Ergebnis der Jahresrechnung. Es hat die Jahresrechnung mit den entsprechenden Belegen vorgelegen; es konnten keine Beanstandungen festgestellt werden.

GV Wollesen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in den kommenden Jahren die Einnahmesituation unbedingt verbessert werden muß.


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0