Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Ausschuss beschließt den Einsatz eines Messwagens zur Fehlersuche und die anschließende Reparatur des Kabels durch die Firma Elektro Rethwisch.

2.    Sollte eine Reparatur auf Grund des Zustandes des Kabels nicht möglich sein, ist eine Neuverlegung des Kabels durch die Firma Rethwisch durchzuführen. Hinsichtlich der erforderlichen Erdarbeiten für die Neuverlegung sind drei Tiefbaufirmen zur Abgabe eines Angebotes für den erforderlichen Kabelgraben aufzufordern.

3.    Der Bürgermeister wird nach Rücksprache mit dem Ausschussvorsitzenden zur Vergabe des Auftrages an den günstigsten Bieter der Erdarbeiten ermächtigt.

 


In der Leitungsführung  des Kabels der Straßenbeleuchtung der Schlossstraße ist ein Kabelbruch, der nicht lokalisiert werden kann. Es bestehen zwei Möglichkeiten  zur Schadensbehebung:

1.   Einsatz eines Messwagens zur Lokalisierung des Kabelschadens und Reparatur des Kabels

2.   Neuverlegung des Kabels. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der neu zu erstellende Kabelgraben sehr kostenaufwändig ist, da er in Handschachtung erstellt werden muss.

Der Messwagen ist am 21.02.2017 einsetzbar.

Nach einer Diskussion wurde der nachfolgende Beschluss  gefasst.

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0