Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag der WKR-Fraktion zur Erstellung eines Innenbereichsgutachtens zu.


Gemeindevertreterin Frau Wiese trägt den Inhalt des Antrages ihrer Fraktion vor.

 

Auf die aus der Gemeindevertretung gestellte Frage, wozu man ein derartiges Innenbereichsgutachten benötigt, erklärt die Bürgermeisterin, dass es dann erforderlich wird, wenn neue Baugebiete im Außenbereich erschlossen werden sollen. In diesem Fall wird zunächst geprüft, ob bestehende Freiflächen im Innenbereich vorrangig zu bebauen sind, um eine Zersiedelung zu vermeiden. Da die Gemeinde bisher von keinem Eigentümer diesbezüglich einen entsprechenden Planungsvertrag besitzt (GV-Beschluss 1.10.2015), hätte sie nach jetzigem Sachstand an der Erstellung des Innenbereichsgutachtens keinen Nutzen, sondern nur Kosten.

 

Frau Wiese erwidert, dass alle in dem Antrag genannten Gemeinden die Innenbereichsgutachten selbst getragen haben.

 

Herr Husen fragt als Gast, ob diese Angelegenheit bereits im Bauausschuss thematisiert wurde.

 

Die Bürgermeisterin antwortet, dass dies im Umwelt- und Bauausschuss am 31.01.2017 behandelt und der entsprechende Antrag mit 5 gegen 2 Stimmen abgelehnt wurde.

 

Herr Wiese wendet ein, dass ihm nicht bekannt sei, dass Herr Husen ein Mitglied der Gemeindevertretung sei.

 

Frau Vöge-Lesky entgegnet, dass andere Zwischenfragen aus der Zuschauerschaft in der heutigen Sitzung ebenfalls zugelassen wurden.

 

Gemeindevertreterin Frau Muhs interessiert, ob eine Größenordnung der zu erwartenden Kosten für ein solches Gutachten bekannt seien.

Die Bürgermeisterin antwortet, genaue Zahlen nicht nennen zu können, der Preis für ein solches Gutachten aber bestimmt bei mehreren Tausend Euro liegen werde.

 

Nach einer weiteren Diskussion lässt die Vorsitzende über den Antrag der WKR-Fraktion abstimmen.


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 1

Nein-Stimmen: 7

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.