Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung eines Entwässerungskonzeptes für die Gemeinde Höhndorf auf Grundlage des § 31 Landeswasserschutzgesetzes für die Regelung von Niederschlagswasser. Das Ingenieurbüro B. Hauck erhält den Auftrag dieses Konzept für den Pauschalpreis von 2.975,00 Euro zu erstellen.   

 


Bürgermeister Wichelmann trägt vor, dass gemäß § 31 Abs. 5 Satz 4 Landeswassergesetz des Landes Schleswig-Holstein vom 11.02.2008 die Gemeinde eine wasserrechtliche Genehmigung von Niederschlagswasser und  Schmutzwasser braucht. Die Satzung über die Beseitigung von Niederschlagswasser der Gemeinde Höhndorf wurde am 21.12.2012 verabschiedet.

Nunmehr kam im letzten Jahr die Aufforderung des Kreises Plön, für die Gemeinde ein Abwasserkonzept zu erstellen.

Die GV-Mitglieder haben im Vorfeld das Konzept der Firma Hauck bezüglich der Aufstellung eines Abwasserkonzeptes erhalten.


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 0

Befangen: 0