Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung für Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr in der vorliegenden Fassung mit Maßgabe dass die Wertgrenze in

 

-       § 3 mit 500,00 Euro

-       § 7 Abs. 7 mit 1.000,00 Euro

-       § 9 Abs. 2 mit 1.000,00 Euro

 

festgelegt wird.


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 0

Befangen: 0