Gemäß der entsprechenden Satzung darf zur Beseitigung von Eis- und/oder Schneeglätte auf Gehwegen grundsätzlich kein Salz eingesetzt werden. Nur in extremen Gefahrensituationen, wie z.B. bei Blitzeis und  auf Treppen oder abschüssigen Wegen darf Salz im erforderlichen Umfang eingesetzt werden, wenn andere Möglichkeiten zur Gefahrenbeseitigung nicht bestehen. Salzrückstände sind sobald als möglich zu entfernen.

Die Einwohner der Gemeinde Probsteierhagen und die von ihnen beauftragten Firmen halten sich im Allgemeinen an diese Vorgaben.

Teilweise hat es in diesem Winter jedoch Probleme mit dem von der Gemeinde beauftragten Unternehmen gegeben.

Am 7.1.2017 erhielt das Unternehmen die Genehmigung zum notwendigen Einsatz von Streusalz wegen der Gefahr von Blitzeis.

Am 17.1.2017 hatte es morgens lediglich eine dünne  Schneedecke gegeben, die man leicht mechanisch wegräumen konnte. Trotzdem wurde in dem durch das Unternehmen betreuten Bereich des Masurenwegs an völlig ungefährlichen Gehwegabschnitten an diesem Tag festgestellt, dass Salz eingesetzt worden war und zudem in viel zu großen Mengen, so dass noch Stunden später erhebliche Reste von Streusalz auf dem Gehweg vorgefunden wurden.

Mit dem entsprechenden Unternehmen muss diese Situation erörtert werden und auf eine satzungskonforme Durchführung der Maßnahmen hingewiesen werden.

 

Auch sollte in der Gemeinde darauf hingewiesen werden, dass Streusand nach dem Einsatz rechtzeitig beseitigt werden muss, um das Kanalisationssystem nicht zu beeinträchtigen.