Sitzung: 27.02.2017 Beirat für Natur und Umwelt
Gemäß der entsprechenden Satzung darf
zur Beseitigung von Eis- und/oder Schneeglätte auf Gehwegen grundsätzlich kein
Salz eingesetzt werden. Nur in extremen Gefahrensituationen, wie z.B. bei
Blitzeis und auf
Treppen oder abschüssigen Wegen darf Salz im erforderlichen Umfang eingesetzt
werden, wenn andere Möglichkeiten zur Gefahrenbeseitigung nicht bestehen.
Salzrückstände sind sobald als möglich zu entfernen.
Die Einwohner der Gemeinde
Probsteierhagen und die von ihnen beauftragten Firmen halten sich im
Allgemeinen an diese Vorgaben.
Teilweise hat es in diesem Winter
jedoch Probleme mit dem von der Gemeinde beauftragten Unternehmen gegeben.
Am 7.1.2017 erhielt das Unternehmen die
Genehmigung zum notwendigen Einsatz von Streusalz wegen der Gefahr von
Blitzeis.
Am 17.1.2017 hatte es morgens lediglich
eine dünne Schneedecke gegeben, die man
leicht mechanisch wegräumen konnte. Trotzdem wurde in dem durch das Unternehmen
betreuten Bereich des Masurenwegs an völlig ungefährlichen Gehwegabschnitten an
diesem Tag festgestellt, dass Salz eingesetzt worden war und zudem in viel zu
großen Mengen, so dass noch Stunden später erhebliche Reste von Streusalz auf
dem Gehweg vorgefunden wurden.
Mit dem entsprechenden Unternehmen muss
diese Situation erörtert werden und auf eine satzungskonforme Durchführung der
Maßnahmen hingewiesen werden.
Auch sollte in der Gemeinde darauf
hingewiesen werden, dass Streusand nach dem Einsatz rechtzeitig beseitigt
werden muss, um das Kanalisationssystem nicht zu beeinträchtigen.