Aus den Reihen der Einwohnerschaft wird die Frage gestellt, wie die Erschließung des geplanten Baugebietes östlich des Wulfsdorfer Weges (K31) erfolgen soll, insbesondere ob vom Kellerrehm aus eine solche Erschließung geplant ist.

Herr Bürgermeister Pfeiffer gibt hierzu umfassende Erläuterungen. Die Flächen südlich des Kellerrehms  stehen mittelfristig ohnehin nicht zur Verfügung und sind z.Zt. nur in der Änderung des F-Plans berücksichtigt. Nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.12.2016 soll  die Bebauung westlich der K31 Vorrang haben. Die Entscheidung über die Zuwegung des späteren Wohngebietes östlich der K31 trifft die dann zuständige Gemeindevertretung unter Berücksichtigung der Richtlinien für die Anlage von Straßen mit einer Bürgerbeteiligung. In der anschließenden Diskussion wird deutlich, dass eine Erschließung des Baugebiets über den Kellerrehm  aus verschiedenen Gründen nicht in Frage kommt.