Sitzung: 27.02.2017 Beirat für Natur und Umwelt
Aus den Reihen der Einwohnerschaft wird
die Frage gestellt, wie die Erschließung des geplanten Baugebietes östlich des
Wulfsdorfer Weges (K31) erfolgen soll, insbesondere ob vom Kellerrehm aus eine
solche Erschließung geplant ist.
Herr Bürgermeister Pfeiffer gibt hierzu
umfassende Erläuterungen. Die Flächen südlich des Kellerrehms stehen mittelfristig ohnehin nicht zur
Verfügung und sind z.Zt. nur in der Änderung des F-Plans berücksichtigt. Nach
Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.12.2016 soll die Bebauung westlich der K31 Vorrang haben.
Die Entscheidung über die Zuwegung des späteren Wohngebietes östlich der K31
trifft die dann zuständige Gemeindevertretung unter Berücksichtigung der
Richtlinien für die Anlage von Straßen mit einer Bürgerbeteiligung. In der
anschließenden Diskussion wird deutlich, dass eine Erschließung des Baugebiets
über den Kellerrehm aus verschiedenen
Gründen nicht in Frage kommt.