Herr Gemeindevertreter Dittmann-Wunderlich beantragt, den Tagesordnungspunkt „Schwimmhallenversorgung für die Gemeinden des Amtes Schrevenborn und für die Gemeinden des Amtes Probstei - Beratung über das weitere Vorgehen und Beschlussfassung“ von der Tagesordnung abzusetzen, da man ein umfangreiches Unterlagenpaket erst gestern erhalten habe. Er weist insbesondere darauf hin, dass das eigentliche Gutachten 94 Seiten umfasse, die Präsentation der vorgestellten Eckpunkte umfasse lediglich 20 Seiten. Seiner Auffassung nach müsse man zunächst einmal das eigentliche Gutachten durchgehen.

 

Der Antrag wird mit 6 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Frau Gemeindevertreterin Hansen empfindet es als Frechheit, dass das Gesamtgutachten erst gestern zur Verfügung gestellt worden ist. Sie beantragt eine Sitzungsunterbrechung vor der Beschlussfassung über den genannten Tagesordnungspunkt. Sie begründet dies kurz.

 

Der Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.

 

Frau Bürgermeisterin Mordhorst erteilt Frau Hansen aufgrund mehrerer Zwischenrufe einen Ordnungsruf.

 

Im Anschluss daran berichtet die Bürgermeisterin, dass die GAL-Fraktion zum TOP „Wahl eines Verbandsmitglieds und eines stellv. Verbandsmitglieds für die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes AZV „Ostufer Kieler Förde“ die Neubesetzung aller Wahlstellen beantragt habe. Damit verlieren die weiteren Vertreterinnen und Vertreter zu Beginn der nächsten Sitzung der Vertretungskörperschaft ihre Wahlstellen. Dieser Antrag sei erst heute eingegangen. Eine Wahl in dieser Sitzung sei aber rechtlich nicht möglich, weil die Nachbesetzung aller Wahlstellen nicht explizit auf der Tagesordnung stehe, sondern die Tagesordnung nur die Nachwahl der ausgeschiedenen Vertreter vermuten lasse. Die Rechtswirkung des Antrags der GAL, nämlich der Verlust aller Wahlstellen trete zwar ein, eine Nachbesetzung in dieser Sitzung wäre aber wegen des Bezeichnung des TOP` s  rechtswidrig .Sie schlägt daher vor, die Angelegenheit von der Tagesordnung abzusetzen und in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung zu beraten. Dies sei auch noch rechtzeitig ist, da die Verbandsversammlung erst am 30.03.2017 tage.

 

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die Angelegenheit von der Tagesordnung abzusetzen.