Konzept liegt bereits vor 

Eine allgemeine Diskussion zu dem Thema enthielt folgende Hinweise:

·         Der Teich im Park ist keine technische Anlage

·         Das benutzte Kartenmaterial, auch wenn es abweicht von den realen Gegebenheiten, muss nicht angepasst werden

·         Alle aufgefallenen Abweichungen der realen Nutzung und der im Konzept angenommenen Nutzung werden im Anhang angemerkt und überreicht und wenn erforderlich, korrigiert.

 

Änderungen / Ergänzungen zum Erläuterungsbericht der Gefährdungsabschätzung

 

S. 7:

Das Becken im Park ist ein Folienteich, der nicht als Regenwasserrückhaltebecken dient.

Daher sind auch keine Zu- und Abläufe vorhanden.

 

Das Führen eines Betriebsbuches ist für diese Anlage gem. SÜVO nicht notwendig, da es keine technische Anlage ist.

 

S.11:

Das Becken an "Wilhelms Brüch" dient als Regenwasserrückhaltebecken.

 

S.15

1. Der Dorfteich in Ratjendorf gilt nicht mehr als Feuerlöschteich, es dient aber weiterhin als Regenwasserrückhaltebecken.

 

2. Zu- und Abläufe sind vorhanden.

 

Es wird einstimmig beschlossen, dass diese Anmerkungen im Abwasserbeseitigungskonzept aufgenommen und abgegeben werden.