In mehreren Sitzungen und Gesprächen haben die Gemeindevertreter/innen die Nahwärmeversorgung und den bestehenden Vertragsgrundlagen der bestehenden Wärmenetze erörtert und darüber beraten. Um sich über die aktuellen energetischen Einsparmöglichkeiten, Quartierskonzepte und Fördervoraussetzungen zu informieren und auch die gegenüber den Stadtwerken Kiel als Netzbetreiber zugesagte Frist zur Rückmeldung einhalten zu können, soll in der heutigen Sitzung die Thematik auch unter externer Hilfe beraten werden. Hierbei geht es nicht nur um die von den Änderungskündigungen durch die Stadtwerke Kiel betroffenen Nahwärme Abnehmer, sondern um die künftige Energieversorgung mit Strom und Wärme aller der in Wendtorf vorhandener Gebäude und Einrichtungen. 

Dazu ist als Gast Herr Müller-Rüster, Treurat & Partner, eingeladen.

Herr Müller-Rüster stellt im Rahmen seiner Power-Point-Präsentation die Voraussetzungen, Zielsetzungen und Fördermöglichkeiten des Programmes KfW 432 und die daraus resultierenden Vorteile für die Energieversorgung im Rahmen des Quartierskonzeptes vor. Die Erstellung eines Gutachtens gliedert sich in 4 Phasen und zwar: 1. Betroffene identifizieren sich, 2.daran schließt sich die Planung an, 3. Es folgt die Umsetzung und 4. Die Realisierung und der Betrieb.

Als ein mögliches Quartier könnte das Dorf mit seinen Baugebieten in Frage kommen. Das dafür zu erstellende Gutachten könnte ca. € 40.000,00 kosten, die mit bis zu 85 % gefördert werden. Der Eigenanteil der Gemeinde würde danach mit ca. € 6.000,00 zu beziffern sein. Dafür erhält die Gemeinde und auch die Grundstückseigentümer eine qualifizierte energetische Bewertung ihrer Immobilien. Das zu untersuchende Quartier könnte bei Bedarf natürlich auf die ganze Gemeinde mit dem Bereich Strand und der Marina ausgeweitet werden. Eine Bearbeitungs- und Erstellungsfrist von 6 Monaten ist aber mindestens erforderlich.  

Herr Müller-Rüster beantwortet die anschließenden Fragen ausführlich und bestätigt ausdrücklich, dass Treurat & Partner als renommiertes Beratungsunternehmen auch für die Ergebnisse des Gutachtens garantiert.

 Ein Beschluss wird dazu von den beiden Ausschussmitgliedern nicht gefasst.