Der Bauausschuss berät über die Erstellung eines Gutachtens. Es geht um ein Aufzeigen der Möglichkeiten der Bebauung und eine langfristige Planung. Eine Ablehnung der Grundstücksbesitzer für eine Bebauung wird entsprechend im Gutachten mit aufgenommen. Das Gutachten ist für einen zukünftigen Bebauungsplan erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben.

 

Der Bauausschuss schlägt der Gemeindevertretung Zustimmung vor.

 


Stimmberechtigte: 3

 

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0