Herr Wenzel teilt mit, dass es eine Änderung der Gemeindeordnung gibt. Die bürgerlichen stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse können an dem nicht öffentlichen Teil der Gemeindevertretung teilnehmen. Dieses wären 30 Personen. Sie müssten für den nicht öffentlichen Teil verpflichtet werden. Sie haben kein Rederecht im nicht öffentlichen Teil.