Der Gemeindewahlausschuss stellt das Ergebnis der Hauptwahl vom 26.02.2017 fest. Die eigentliche Feststellung des Wahlergebnisses wurde gemäß dem amtlichen Muster der Anlage 36 zu § 72 Abs. 9 in Verbindung mit § 63 Abs. 4 GKWO dokumentiert. Die Niederschrift über die eigentliche Feststellung des Wahlergebnisses ist als Anlage beigefügt.