Beschluss:

 

Der Planungsausschuss fasst den Beschluss gemäß dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 66 für das Gebiet „nördlich der Straße Kuhlenkamp, südlich des Hans-Asmus-Schneekloth-Weg, westlich der Bahnhofstraße und östlich der Günther-Prien-Straße" mit den vorgenannten Planungszielen zu fassen.

 

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist gemäß § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung aufzustellen.

 

  1. Der Planungsauftrag wird an das Planungsbüro B2K, Herrn Kühle, aus Kiel erteilt. Die Planungskosten sind vom Vorhabenträger zu erstatten.

 

 


Ausschussvorsitzender Cordts teilt mit, dass von Herrn Dr. Kopplin ein Antrag gestellt wurde, den Lidl-Markt auf das Grundstück der Gärtnerei Lenkersdorf zu verlagern. Der Planungsausschuss hat dem Antrag grundsätzlich zugestimmt, es ist hierfür aber ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen. Es hat bereits einmal eine Planung mit einer Durchfahrtmöglichkeit von der Bahnhofstraße zum Kuhlenkamp gegeben, diese kann nun wieder aufleben. Anhand der Verwaltungsvorlage erläutert Ausschussvorsitzender Cordts die Planungsziele. Ergänzend erklärt er, dass im Plangebiet auch der offene Jordan enthalten ist. Dieser sollte geöffnet bleiben und ggf. sogar weiter geöffnet werden. Fragen werden zu den Erläuterungen von Ausschussvorsitzenden Cordts nicht gestellt.


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:           8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0