Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung nimmt den Beschluss des Kuratoriums der DRK Kindertagesstätte Probsteierhagen zur Anhebung der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern im Alter unter drei Jahren zustimmend zur Kenntnis.


Sachverhalt:

 

Die Kindertagesstätte des DRK-OV Probsteierhagen verfügt seit einigen Jahren auch über Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder. Bisher wurden für unter dreijährige und über dreijährige Kinder gleiche Elternbeiträge festgesetzt.

 

Die Kosten für die Betreuung unter dreijähriger Kinder sind jedoch höher, als die für die über dreijährigen Kinder. Dies ergibt sich aus einem erhöhten Personalschlüssel (2,0 Fachkräfte statt 1,5 Fachkräfte) bei einem geringeren Platzangebot (Platz für unter dreijährige zählt wie zwei Plätze für über dreijährige Kinder).

 

Nach Anhörung des Kindertagesstättenbeirates hat das Kuratorium des DRK Kindergarten Probsteierhagen deshalb am 3. November 2016 einstimmig beschlossen, das Benutzungsentgelt für Kinder im Alter unter drei Jahren um zehn Euro je tägliche Betreuungsstunde pro Monat gegenüber dem aktuell zu zahlenden Entgelt ab 1.1.2017 zu erhöhen. Die tägliche Betreuungsstunde für ein unter dreijähriges Kind kostet dann 42,50 € pro Monat, bei einer täglichen Betreuung von 4 Stunden beträgt das monatliche Entgelt dann beispielsweise 170 €.

 

Nach § 4a „Beteiligung der Gemeinden-Kuratorium“ des Änderungsvertrages zu dem Vertrag vom 15.5.1997 zwischen dem DRK-Ortsverein Probsteierhagen und den Gemeinden Probsteierhagen, Prasdorf und Passade über den Betrieb eines Kindergartens, obliegt dem Kuratorium unter anderem die Beschlussfassung über eine Benutzungsgebührenordnung einschließlich der Festsetzung der Elternbeiträge.

 

Einer formellen Zustimmung durch die Gemeindevertretung zur Änderung der Elternbeiträge für die Nutzung der DRK Kindertagesstätte bedarf es deshalb nicht.

 

Der Finanz- und Lenkungsausschuss hat auf seiner Sitzung am 24.11.2016 einstimmig die Annahme empfohlen.

 

GV Niebuhr betont, dass zukünftig alle Kindergartenplätze für Eltern kostenfrei sein sollten, dies derzeit aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen aber nicht darstellbar ist.

 

Auch GV Fahrenkrog weist darauf hin, dass dieses derzeit nicht durchführbar ist. Es bedarf zuvor einer grundlegenden Änderung der Finanzierung der Kindergärten. Die derzeitige Schulfinanzierung könnte dabei ein Maßstab sein.

 

Bgm. Pfeiffer erläutert, dass der Kindergartenbeirat seine Zustimmung signalisiert und das Kuratorium die Änderung der Elternbeiträge zustimmend zur Kenntnis genommen hat.


Stimmberechtigte:

13

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0