Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 für das Gebiet „beidseitig des Wulfsdorfer Weges (K31) am Ortsausgang Probsteierhagen und südlich der Schule und der Bebauung Seeblick“ (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Der Ablauf der Bebauung zwischen dem westlichen und östlichen Teil ist in einem städtebaulichen Vertrag festzulegen.

 

  1. Die Gemeindevertretung erteilt den Planungsauftrag für die städtebaulichen Leistungen an das Planungsbüro Jänicke und Blank, Herrn Blank, und für die naturschutzfachlichen Leistungen an das Planungsbüro Bioplan, Frau Dr. Schumann. Die Planungskosten sind vom Vorhabenträger zu erstatten.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Nachdem alle Grundstücke des letzten Baugebietes „Dabeler Ring“ veräußert sind und damit keine Wohnbaugrundstücke mehr in Probsteierhagen zur Verfügung stehen, beabsichtigt die Gemeinde ein weiteres Baugebiet auszuweisen. Gemäß dem Landesentwicklungsplan des Landes Schleswig-Holstein ist der gemeindliche Wohnbauentwicklungsrahmen grundsätzlich begrenzt. Die Gemeinde Probsteierhagen liegt jedoch auf der Siedlungsachse Kiel-Schönberg und soll sogar als ländlicher Zentralort in einem angemessenen Umfang wachsen. Dabei hat die Landesplanungsbehörde erklärt, dass die wohnbauliche Entwicklung von Probsteierhagen im Hauptort und nicht in den Ortsteilen stattfinden soll.

 

Östlich des Wulfsdorfer Weges befinden sich unmittelbar angrenzend an das Neubaugebiet „Dabeler Ring“ noch Freiflächen, die sich ebenfalls für eine wohnbauliche Entwicklung eignen würden. Diese Flächen stehen jedoch mittelfristig nicht zur Verfügung. Die nun in Aussicht genommenen Flächen befinden sich unmittelbar südlich angrenzend an das Schulgelände sowie gegenüberliegend der Kreisstraße 31, sie werden derzeit noch landwirtschaftlich genutzt. Die Flächen liegen im Landschaftsschutzgebiet „Dobersdorfer See, Passader See mit dem Oberlauf der Hagener Au, Kasseeteiche und Umgebung“. Die Untere Naturschutzbehörde hat eine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet jedoch schon in Aussicht gestellt.

 

Es wird nun empfohlen, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 13 zur Ausweisung eines Wohnbaugebietes zu fassen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 wird ggf. im Rahmen des Planverfahrens noch exakter festgelegt. Das Planverfahren kann parallel zum Planverfahren der Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden.

 

Bürgermeister Pfeiffer informiert, dass zuvor ein Innenbereichsgutachten in Auftrag gegeben worden ist. Es besteht eine sehr große Wohnraumnachfrage in Probsteierhagen, derzeit liegen 38 Anfragen nach Einzel- und Reihenhäusern sowie Mietwohnungen vor.

 

Herr Fister gibt weiterführende Erläuterungen zum geplanten B-Plan Gebiet und spricht sich aus ökologischen und Landschaftsschutz-Gründen für eine östliche Abgrenzung entlang der K 31 aus.

 

Bgm. Pfeiffer erwidert, dass es auch viele Argumente gibt, die für eine Bebauung sprechen. Vorrangig selbstverständlich eine Bebauung in westlicher Richtung.

 

Das sieht auch Herrn Niebuhr so und hält eine gesamte Überplanung für erforderlich.

 

Sehr deutlich spricht sich Frau Schneider für eine Abgrenzung aus und plädiert aus landschaftsschutzrechtlichen Gründen nur für eine Bebauung westlich der K 31.

 

Herr Fahrenkrog ist der Meinung, dass sich die Gemeinde freuen sollte, dass wir im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen eine wachsende Gemeinde mit vielen jungen Familien sind. Das ist ein Segen. Wir wollen unsere Schule erhalten, und außerdem bedeutet jeder Neubürger ein Plus an Schlüsselzuweisungen.

 

Herr Geest-Hansen und Herr Arp halten ebenfalls eine gesamte Überplanung für erforderlich um letztlich das gesamte Gebiet abzurunden, um dann auch verkehrstechnische Maßnahmen wie einen Kreisel planen zu können.

 

Herr Geest-Hansen verweist auf den sehr eindeutigen Empfehlungsbeschluss des Fachausschusses.

 

Nach weiterer Aussprache ergeht folgender

 

 


Stimmberechtigte:

13

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 0

Befangen: 0