Beschluss:

 

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „beidseitig des Wulfsdorfer Weges (K31) am Ortsausgang Probsteierhagen und südlich der Schule und der Straßen Kellerrehm und Dabeler Ring“ zu beschließen (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Die Gemeindevertretung erteilt den Planungsauftrag für die städtebaulichen Leistungen an das Planungsbüro Jänicke und Blank, Herrn Blank, und für die naturschutzfachlichen Leistungen an das Planungsbüro Bioplan, Frau Dr. Schumann. Die Planungskosten sind vom Vorhabenträger zu erstatten.

 


Vor Eintritt in den TOP 9 merkt der Bürgermeister folgendes an:

Die Gemeinde befindet sich in der Vorplanung. Vorberatungen haben stattgefunden. Heute soll ein Aufstellungsbeschluss als Grundsatzbeschluss gefasst werden, noch keine Inhalte der baulichen Planung. Nach dem Aufstellungsbeschluss folgt die Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange, danach ist eine Bürgerbeteiligung im Rahmen einer Einwohnerversammlung geplant.

 

Es liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:

 

Nachdem alle Grundstücke des letzten Baugebietes „Dabeler Ring“ veräußert sind und damit keine Wohnbaugrundstücke mehr in Probsteierhagen zur Verfügung stehen, beabsichtigt die Gemeinde ein weiteres Baugebiet auszuweisen. Gemäß dem Landesentwicklungsplan des Landes Schleswig-Holstein ist der gemeindliche Wohnbauentwicklungsrahmen grundsätzlich begrenzt. Die Gemeinde Probsteierhagen liegt jedoch auf der Siedlungsachse Kiel-Schönberg und soll sogar als ländlicher Zentralort in einem angemessenen Umfang wachsen. Dabei hat die Landesplanungsbehörde erklärt, dass die wohnbauliche Entwicklung von Probsteierhagen im Hauptort und nicht in den Ortsteilen stattfinden soll.

 

Östlich des Wulfsdorfer Weges befinden sich unmittelbar angrenzend an das Neubaugebiet „Dabeler Ring“ noch Freiflächen, die sich ebenfalls für eine wohnbauliche Entwicklung eignen würden. Diese Flächen stehen zwar mittelfristig nicht zur Verfügung, sie sollen aber bereits in diese Änderung des Flächennutzungsplanes aufgenommen werden, um die langfristige wohnbauliche Entwicklung in Probsteierhagen aufzuzeigen. Die Flächen am Ortsausgang von Probsteierhagen beidseitig der Kreisstraße liegen im Landschaftsschutzgebiet „Dobersdorfer See, Passader See mit dem Oberlauf der Hagener Au, Kasseeteiche und Umgebung“. Die Untere Naturschutzbehörde hat eine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet jedoch schon in Aussicht gestellt. Der Antrag auf Entlassung aus dem Landschaftsschutz sollte parallel zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes betrieben werden.

 

Es wird nun empfohlen, den Aufstellungsbeschluss zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung der langfristigen Wohnbauentwicklung in Probsteierhagen zu fassen. Der Geltungsbereich der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ggf. im Rahmen des Planverfahrens noch exakter festgelegt.

 

 

Im Bau- und Umweltausschuss wurde am 22.11.2016 dieser TOP behandelt. Dabei wurden auch die Anmerkungen des Beirates für Natur und Umwelt in der Gemeinde Probsteierhagen aus dessen Sitzung vom 21.11.2016 zur Kenntnis genommen.

 

Bgm. Pfeiffer übergibt das Wort an den Vorsitzenden des Bau- und Umweltausschusses, Herrn Fister.

Dieser gibt weiterführende Erläuterungen und berichtet aus der Diskussion des Ausschusses. Herr Fister spricht sich für eine Abgrenzung des geplanten Gebietes in südliche Richtung aus.

 

Herr Niebuhr erklärt, dass die SPD-Fraktion den Flächennutzungsplan für das gesamte Gebiet für erforderlich hält.

 

Herr Fister stellt heraus, dass die Beschlusslage im Bau- und Umweltausschuss zwar rein rechtlich betrachtet einstimmig, aber bei einer Enthaltung erfolgte. Damit wird eine nicht bedingungslose Zustimmung signalisiert.

 

Nach weiterer Aussprache ergeht folgender

 


Stimmberechtigte:

13

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 0

Befangen: 0