Sitzung: 08.12.2016 Gemeindevertretung
Vorlage: STOLT/BV/007/2016
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung der Entschädigungssatzung der
Gemeinde Stoltenberg ab 01.01.2017 in der vorgelegten Fassung.
Sachverhalt:
Der Gemeindewehrführer und der
stellvertretende Wehrführer der Gemeinde Stoltenberg erhalten entsprechend § 1
Abs. 10 der Entschädigungssatzung in Verbindung mit § 2 Abs.2 Nrn. 3 und 4
sowie Abs. 4 Satz 1 der Entschädigungsverordnung freiwillige Feuerwehren eine
Aufwandsentschädigung.
Der mögliche monatliche Höchstsatz für
Gemeindewehrführungen amtsangehöriger Gemeinden mit bis zu 1.000 Einwohnern
liegt derzeit bei 2/3 von 143,00 €, er würde in der Gemeinde Stoltenberg also
derzeit 95,34 € betragen. Die Aufwandsentschädigung der Stellvertreter beträgt
im Höchstfall 50% der jeweiligen Wehrführung, hier also 47,67 €. Die Gemeinde
Stoltenberg hat mit der 1. Nachtragssatzung vom 05.12.2003 beschlossen, die
Aufwandsentschädigungen auf 65% der jeweiligen Höchstsätze zu begrenzen.
Dementsprechend beträgt die Aufwandsentschädigung des Wehrführers der Gemeinde
Stoltenberg lediglich 61,97 € und die seines Stellvertreters 30,99 € im Monat.
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom
23.11.2016 einstimmig dem nachstehenden Beschlussvorschlag zugestimmt. Der
Gemeindevertretung wird ebenfalls eine entsprechende Beschlussfassung
empfohlen.
Stimmberechtigte: 7 |
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Ja-Stimmen: 6 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 1 |
Befangen: 0 |