Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Stoltenberg ab 01.01.2017 in der vorgelegten Fassung.

 


Sachverhalt:

 

Der Gemeindewehrführer und der stellvertretende Wehrführer der Gemeinde Stoltenberg erhalten entsprechend § 1 Abs. 10 der Entschädigungssatzung in Verbindung mit § 2 Abs.2 Nrn. 3 und 4 sowie Abs. 4 Satz 1 der Entschädigungsverordnung freiwillige Feuerwehren eine Aufwandsentschädigung.

 

Der mögliche monatliche Höchstsatz für Gemeindewehrführungen amtsangehöriger Gemeinden mit bis zu 1.000 Einwohnern liegt derzeit bei 2/3 von 143,00 €, er würde in der Gemeinde Stoltenberg also derzeit 95,34 € betragen. Die Aufwandsentschädigung der Stellvertreter beträgt im Höchstfall 50% der jeweiligen Wehrführung, hier also 47,67 €. Die Gemeinde Stoltenberg hat mit der 1. Nachtragssatzung vom 05.12.2003 beschlossen, die Aufwandsentschädigungen auf 65% der jeweiligen Höchstsätze zu begrenzen. Dementsprechend beträgt die Aufwandsentschädigung des Wehrführers der Gemeinde Stoltenberg lediglich 61,97 € und die seines Stellvertreters 30,99 € im Monat.

 

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 23.11.2016 einstimmig dem nachstehenden Beschlussvorschlag zugestimmt. Der Gemeindevertretung wird ebenfalls eine entsprechende Beschlussfassung empfohlen.

 

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0