Bürgermeisterin Mordhorst gibt erste Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2017:

 

Bedingt durch hohe Investitionssummen, die zur Neugestaltung des Rosengartens und zur Hafenumfeldgestaltung  eingesetzt wurden, fallen im Eigenbetrieb hohe Abschreibungsaufwendungen an. Diese Abschreibungen werden im Rahmen der Bilanzierungsregeln vorgenommen und stellen sogenannte „planmäßige Abschreibungen“ dar.  Bemessungsgrundlage der Abschreibung, ist die voraussichtliche Nutzungsdauer. Diese Nutzungsdauer stellt zugleich den Verteilungszeitraum für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dar. Aus der Verteilung dieser Kosten über die voraussichtlichen Nutzungsjahre ergibt sich die Abschreibungsrate. Die Summe der Abschreibungsraten für den Gesamtbetrieb beläuft sich für das Geschäftsjahr 2017 auf 462.400,00 EUR (an dieser Stelle gibt Frau Mordhorst Hinweis auf die dem Gremien vorliegende Textversion und bittet die Werkausschussmitglieder um Korrektur des Schreibfehler in der Unterlage – Es muss heißen: 462.400,00 und nicht 262.400,00 EUR). Unter Betrachtung der Gesamtaufwendungen des Gemeindebetriebes (2.645.600,00 EUR) fallen demnach allein für Abschreibungen 17,5% an. Die Aufwendungen für Entgelte, soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung fallen in einem Anteil von 38,9% an. Somit ist festzustellen, dass mit den Personalkosten und den Aufwendungen für Abschreibungen bereits 56,4% der veranschlagten Gesamtkosten fest belegt sind.

Der Kapitaldienst der –bedingt durch das hohe Investitionsvolumen der Vergangenheit – zu leisten ist, ist ebenfalls eine fixe Größe. Er beläuft sich auf insgesamt 339.500,00 EUR. - Im Wirtschaftsjahr 2017 fallen 244.300,00 EUR für die Tilgung von Krediten an. Die Zinsaufwendungen belaufen sich für das kommende Geschäftsjahr (Stand: 01.01.2017) auf 95.200,00 EUR.

Aus den Investitionen der Vergangenheit leitet sich für die Gegenwart auch die Notwendigkeit ab, die angeschafften Güter und Gegenstände des Anlagevermögens entsprechend zu warten und zu pflegen. Hier ist es notwendig, dass der neugestaltete Rosengarten und das Hafenumfeld besondere Beachtung finden. Im Wirtschaftsplan 2017 ist bei den Investitionen eine entsprechende Position eingestellt.

Die jährlichen, negativen Ergebnisse der Schwimmhalle sind wiederkehrend und  werden auch künftig die Ergebnisrechnung des Eigenbetriebes in nicht unerheblichem Maße beeinflussen. Das Defizit ist im Planansatz für 2017 mit 496.800,00 EUR veranschlagt. Damit trägt dieser Betriebsteil allein 85,5% des Defizits des Eigenbetriebes. Ein bevorstehendes Gutachten zur Konzeption einer Schwimmhallenversorgung 2016-2040 wird im 1. Quartal des Jahres 2017 erwartet, hieraus werden sich entsprechende Handlungsalternativen ergeben.

Der Betriebsteil Hafen wird das Geschäftsjahr 2017 voraussichtlich mit einem leichten Defizit (-14.600,00 EUR) abschließen. Sofern die Erlöse bei den Tagesliegern gesteigert werden, erscheint für diesen Betriebsteil auch ein positives Jahresergebnis möglich.

Nach abgeschlossener Hafenumfeldgestaltung und Neugestaltung des Rosengartens ist die Attraktivität des Tourismusstandortes Laboe deutlich sichtbar gestiegen. Für 2017 wird im Wirtschaftsplan 2017 ein Defizit von 69.400,00 EUR für den Betriebsteil Tourismus veranschlagt.

Der Wirtschaftsplan 2017 sieht für den Baubetriebshof eine Kostendeckung vor. Für das Jahr 2017 wird zudem ein veränderter Bauhofabrechnungssatz kalkuliert. Im Geschäftsjahr 2016 kam ein Abrechnungssatz von 45,40 EUR zum Ansatz.

 

Herr Göttsch berichtet zu Planzahlen 2017.

 

Im weiteren Verlauf der Sitzung des Werkausschusses werden die Planzahlen im Detail durchgesprochen und von Herrn Göttsch erläutert. Zuvor bittet Herr Göttsch die Ausschussmitglieder um Korrektur einer Planzahl (auf der Seite 38 im Planentwurf ist bei Investitionen / Geschäftsausstattung sind Zahlen falsch dargestellt es muss nicht heißen 65.400; richtig 40.400 – sodann bei Gesamtinvestitionen muss es heißen 41.400 und nicht 66.400)

 

Zur Position Kto. 68250 auf der Seite 19 des Planentwurfs stellt die SPD Fraktion Antrag die dort ausgewiesene Summe um 20.000,00 EUR zu erhöhen. Die SPD beantragt die Mittel in den Wirtschaftsplan 2017 für ein Tourismuskonzept einzustellen.

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag der SPD-Fraktion zur Abstimmung:

 

Stimmberechtigte: 11

 

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 4

Befangen: 0

 

Damit ist der Antrag der SPD-Fraktion angenommen. Für den Wirtschaftsplan 2017 sind in der Position Kto. 68250 „Rechts-und Beratungskosten“ zusätzlich zu der im Planentwurf enthaltenen Summe von 10.100,00 EUR weitere 20.000,00 EUR einzustellen.

 

Die LWG Fraktion beantragt zu der Liste der Investitionen 2017 (Seite 46) eine Aufstockung bei der Skaterbahn um 40.000,00 EUR.

Die Werkleitung weist darauf hin, dass diese Summe dann im Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2017 kreditfinanziert werden muss und die Nettokreditaufnahme für 2017 um 40.000,00 EUR ansteigen wird.

 

Nach Diskussion im Gremium stellt der Ausschussvorsitzende den Antrag der LWG zur Abstimmung:

 

Stimmberechtigte: 11

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 4

Enthaltungen: 1

Befangen: 0

 

Damit ist der Antrag der LWG angenommen. Im Wirtschaftsplan wird die auf Seite 46 befindliche Position „Skaterbahn“ im Planansatz 2017 um 40.000,00 EUR erhöht.

 

Im weiteren Verlauf der Werkausschusssitzung wird von Herrn Wackernagel angemerkt, dass die Investition „Unimog“ für den Bauhof zu prüfen sei. Der Winterdienst könne auch mit einem in der Anschaffung günstigeren „Schlepper“ erledigt werden. Die LWG Fraktion merkt an, dass bei Anschaffung von Fahrzeugen für den Bauhof auch überprüft werden solle, ob  „Leasing“ nicht wirtschaftlicher sei.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Entwurf des Wirtschaftsplans 2017 mit den Änderungen in einer Position im  Aufwand zu Rechts-und Beratungskosten, sowie zu der zusätzlichen Investitionsposition von 40.000,00 EUR für die Skaterbahn zur Abstimmung.


Stimmberechtigte: 11

 

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 5

Enthaltungen: 1

Befangen: 0

 

Damit erlangt der Wirtschaftsplan 2017 in der vorliegenden Form nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen.