Frau Kleinfeld vermisst im Protokoll vom 14. September 2016, die Kosten für die Beauftragung des  Anwalts in einer Rechtssache die Hafengebühren betreffen. Sie merkt an, dass in Sachen MWST und Hafengebühren ihres Erachtens Inhalte sehr gekürzt widergegeben wurden.

 

Der Ausschussvorsitzende verliest die im Nichtöffentlichen Teil der Sitzung  am 14.09.2016 vom Werkausschuss gefassten Beschlüsse. Diese sind:

1. Der Werkausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Aufhebung des Sperrvermerkes im Wirtschaftsplan 2016 zu der Stegsanierung des Steges L.

Der Werkausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Baugrunderkundung gem. vorliegender Kostenschätzung (netto 5.885,80 EUR) vornehmen zu lassen. Die Finanzierung wird über die im Kalenderjahr 2016 nicht eingesetzte Summe des Investitionsbudgets sichergestellt. Für den Wirtschaftsplan 2017 wird der Differenzbetrag in das Investitionsbudget des Betriebsteils Hafen eingestellt.

Der Werkausschuss beauftragt die Werkleiterin das Planungsbüro ITT-Port Consult GmbH mit der Planungsleistung für den Steg L zu beauftragen. Kosten, netto 14.800,00 EUR.

 

2. Der Werkausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Werkleiterin zu beauftragen den Auftrag für die Anschaffung eines Anhängers vom Typ Fliegl TDK 80A-88 Fox für den Baubetriebshof an das unter Angebot 3 benannte Unternehmen für 11.186,00 EUR zu vergeben. Der Auftrag wurde an die Firma Land und Bau in Rendsburg vergeben.