Beschluss:

 

Nach intensiver Diskussion und Verlesen des vom Amt erstellten Beschlussvorschlages ergibt die Abstimmung dieses Ergebnis.

 


Der B-Planbereich östlich und westlich der K 31 liegt jedem Ausschussmitglied vor und wird besprochen. Westlich der K 31 umfasst die zur Verfügung stehende Fläche ca. 12 ha, wobei der größte Teil eine Ackerfläche ist. Die Untere Naturschutzbehörde fordert als Abgrenzung zur Hagener Au einen Abstand von 80 bis 100 m. Damit wäre auch ein Großteil des Grünlandes dauerhaft vor jeglicher Versiegelung geschützt. Der Umweltbeirat könnte sich vorstellen, den Schutzstreifen zur Hagener Au nach Osten hin abzugrenzen an der gedachten Linie vom Schulteich bis hin zur Informationstafel des Naturlehrpfades / Alter Schulweg. Damit wäre auch die Schlucht südlich des Blomewegs geschützt. Beide Vorschläge sind dem Protokoll beigefügt. Für die Bebauung stünden dann noch ca. 7 ha zur Verfügung.

Es wird auf die verkehrliche Belastung des Wulfsdorfer Weges und der Alten Dorfstraße verwiesen.

Der Bereich östlich der K 31 soll ebenfalls der Bebauung zugeführt werden.

Zurzeit wird diese Fläche als Grünland genutzt. Es wird auf die Bedeutung des Grünlandes für den Naturhaushalt hingewiesen.

Beide Flächen könnten mit einem Kreisel verbunden werden. Auch das Ortsschild ist zu versetzen.


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2

Befangen: 0