Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die 4. Änderung über die Satzung der Gemeinschaftskindertagesstätte der Gemeinde Wendtorf entsprechend dem Entwurf der Verwaltung. Hierbei wird jedoch der im Verwaltungsentwurf vorgesehene Änderung § 3 Abs. 2 der Satzung nicht vorgenommen. Außerdem soll in dem Änderungsentwurf zu § 3 Abs. 4 folgender Satz angefügt werden: „In Härtefällen entscheidet die Bürgermeisterin / der Bürgermeister der Gemeinde Wendtorf auf schriftlich zu begründenden Antrag des / der Person Sorgeberechtigten über eine Ausnahme.


Frau Grünberg erläutert die allen Mitgliedern vorliegende Vorlage und geht dabei auch auf die vor Erstellung der Vorlage stattgefundene Sitzung des Kindergartenbeirates ein. Sie erläutert ergänzend, dass die Gebühren bereits in einer vorherigen Sitzung beschlossen wurden sowie eine kalkulatorische Trennung der U3 und Ü3-Gruppen vorgenommen werden musste.

 

Nach kurzer Diskussion ergeht folgender Beschluss:


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0