Einwendungen gegen die Niederschrift werden nicht erhoben. Sie gilt daher als genehmigt. Eine Abstimmung erfolgt nicht.

 

Der Ausschussvorsitzende teilt sodann mit, dass der Finanz- und Wirtschaftsausschuss in der vorangegangenen Sitzung im nichtöffentlichen Teil seinen Beschluss vom 19.05.2016 in einer Vertragssache aufgehoben und zudem eine Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung hinsichtlich der Beschaffung eines Notstromaggregates abgegeben habe.