Beschluss:

Der in der Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil genannte Tagesordnungspunkt „Bauangelegenheiten“ wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt.


Der Bürgermeister lässt über den Ausschluss der Öffentlichkeit des in nichtöffentlicher Sitzung zu beratenden Tagesordnungspunktes abstimmen. Er betont, dass bauliche Angelegenheiten per Gesetz in nicht-öffentlicher Sitzung zu beraten sind.


Stimmberechtigte: 6

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0