Herr Schnoor erläutert die Kerninhalte der 4 bei der Gemeindevertretung eingereichten Anträge und stellt diese als PowerPoint Präsentation allen Anwesenden zusammenfassend dar.

 

Dabei geht er auf die folgenden Themen wie folgt ein:

 

Ausbringung von Glyphosat auf gemeindeeigenen Flächen:

Der Landwirt wurde bereits durch die Gemeinde zur Unterlassung aufgefordert. Die in dem Antrag geforderte Erstellung einer Karte, welche alle gemeindeeigenen Wege und Flächen ausweist, ist bereits erfolgt und werde demnächst im DGH ausgehängt.

Die Gemeindevertretung betrachtet diese Angelegenheit damit als erledigt.

 

Pflegemaßnahmen an den Knicks und Banketten durch die Gemeinde:

Der Verfasser ist der Auffassung, dass im Namen der Gemeinde nicht ordnungsgemäß durchgeführte, kostenpflichtige Pflegeschnitte an teilweise privaten Knicks und Banketten durchgeführt wurden. Solche Pflegemaßnahmen seien Angelegenheit der angrenzenden Grundstückseigentümer, dessen Durchführung notfalls auch per Ordnungsverfügung durchgesetzt werden müsse. Zudem werde angeregt, das sog. Lichtraumprofil, begrenzt durch die Fläche der Schwarzdecke, freizuhalten.

 

Herr Rasberger fügt ergänzend hinzu, dass man bei den Arbeiten zwischen dem Mulchen, welches kostenfrei durch den Schwarzdeckenverband durchgeführt wird, und dem eigentlichen Knickschnitt, welches kostenpflichtig durch die Gemeinde zu bewerkstelligen sei, unterscheiden müsse.

 

Der Bürgermeister schildert die rechtliche Lage, nach der Grundstückseigentümer den Knick bis zum Anfang der Schwarzdecke heranwachsen lassen darf. Erst wenn der Knick über die Schwarzdecke hinaus wächst, ist der Eigentümer zum Beschneiden verpflichtet, aber auch wiederum nur bis zum Beginn der Schwarzdecke. Zur Wahrung der Verkehrssicherheit wünscht die Gemeinde ein Stutzen des Knicks bereits mit Beginn der Banketten. Da es keine rechtliche Grundlage gibt, diese Arbeiten durch die Grundstückseigentümer durchführen zu lassen, sieht sich die Gemeinde in der Pflicht.

Herr Schnoor ergänzt, dass bereits alle betroffenen Landwirte ihre Zustimmung zu den Pflegemaßnahmen durch die Gemeinde erteilt haben.

 

Ein Gast bemängelt bei dieser Vorgehensweise den seiner Meinung nach fehlenden Naturschutzgedanken der Gemeinde.

 

Nach einer weiteren Diskussion ergeht folgender

 

Beschluss:

Der Zeitpunkt gemeindlich beauftragter Knickpflegemaßnahmen hat außerhalb der Brutzeit gemäß gesetzlicher Vorgaben zu erfolgen; hiervon ausgenommen sind natürlich Maßnahmen, die nachweislich und ausschließlich aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht erfolgen.

 

Die kostenfreien, da bereits im Verbandsbeitrag enthaltenen Leistungen des sog. „Schwarzdeckenverbands“ sind mit gemeindeeigenen kostenpflichtigen Maßnahmen zwingend abzustimmen.

 

Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde:

Als nächstes berichtet der Antragsteller über einen Unfall, bei dem ein Motorradfahrer aufgrund eines Ausweichmanövers gezwungen war, auf der Bankette zu bremsen und dabei umgekippt sei. Er empfiehlt eine dauerhafte Warnbeschilderung, um die Gemeinde vor künftigen Haftungsansprüchen zu bewahren.

 

Zum angesprochenen Thema Verkehrssicherungspflicht stellt Herr Schnoor klar, dass Banketten nach aktueller Rechtsprechung nicht als Teil der Fahrbahn gelten und aus diesem Grund nicht befahren werden dürfen. Im Falle eines Unfalles sei eine Haftung seitens der Gemeinde daher ohnehin ausgeschlossen. Jeder Verkehrsteilnehmer befährt die Bankette auf eigene Gefahr.

Gemeindevertreter Herr Rasberger informiert zudem über die Aussage der Verkehrsaufsichtsbehörde, nachdem sogar von der Aufstellung weiterer Warnschilder abgeraten werde, um die Bildung eines „Schilderwaldes“ zu vermeiden. Zudem gab sie den Hinweis, dass Banketten ausschließlich der Fahrbahnstabilisierung dienen.

 

Die Gemeindevertretung sieht daher in diesem Punkt keinen Handlungsbedarf.

 

Ausbringung von Schneckenkorn auf gemeindeeigenen Flächen:

Als letzten Punkt unterrichtet der Antragsteller über die erfolgte Ausbringung von giftigem Schneckenkorn auf weiten Teilen des Gemeindelandes (u.a. der Grünstreifen neben der Fahrbahn) und weist gleichzeitig auf die davon ausgehende Gefährdung für Mensch und Tier hin.

 

Herr Schnoor beschreibt kurz die gleiche Vorgehensweise der Gemeinde wie auch bei der Angelegenheit mit dem „Glyphosat“. Der Verursacher wurde bereits daraufhin angesprochen und zur künftigen Unterlassung aufgefordert.