Der Punkt wird erörtert: F. Breitfelder meint, die Auslichtung sollte dem Anwohner nicht ohne Auflagen genehmigt werden da der Anwohner seine Solaranlage nach dem Pflanzen der Bäume installiert hat und er hätte kein Recht jetzt zu verlangen dass die Gemeinde reagiert. Der Lichteinfall wäre ohnehin nur in den Abendstunden gestört. C. Witzki erklärt die Verantwortung der Gemeinde eine Balance zwischen privaten und öffentlichen Interesse zu wahren, und weist auf den ökologischen Nutzen von Solaranlagen hin. Er weist auch darauf hin, dass die Verschattungssituation nicht nur abends auftritt und außerdem den ganzen Garten betrifft und es gar nicht nur um die Solaranlage geht.
Der UBA beschließt, dass Vertreter des UBA eine Begehung machen und die gemeindeeignem Bäume begutachten und Pflegemaßnahmen beschließen und in Auftrag geben, ggf. in Eigenarbeit von betroffenen Anwohnern nach Maßgabe der Vertreter des UBA. Klaus-Peter Sye und Bernhard Meier werden sich der Angelegenheit annehmen.

 


Stimmberechtigte: 5

 

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0