Beschluss:

1.    Die Gemeindevertretung beschließt, die Abwägung der im Rahmen des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen (Abwägungsbeschluss).

 

2.    Die Gemeindevertretung beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65, bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B als Satzung (Satzungsbeschluss). Der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung mit Umweltbericht, die artenschutzrechtliche Bewertung, die Biotoptypenkartierung, das hydraulische Gutachten sowie die schalltechnische Untersuchung werden gebilligt und damit Bestandteil des Bebauungsplanes.

 

3.    Der Bebauungsplan ist auszufertigen und durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.


Frau Gemeindevertreterin Nebendahl führt in den Tagesordnungspunkt ein. Herr Gemeindevertreter Cordts erläutert die Vorlage und hebt die harmonischen Beratungen im Planungsausschuss hervor. Er verweist aber auch auf die gemischten Gefühle der EIS-Fraktion in dieser Angelegenheit. Letztlich sei es so, dass wenn dies nicht beschlossen würde, der alte B-Plan gelte, und dann wäre der Eingriff in die Natur noch größer.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

15

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0