Die o. g. Verwaltungsvorlagen wurden beraten und diskutiert. Der Finanzausschuss empfiehlt folgende Änderungen/Festlegungen zum Satzungsentwurf:

 

1.   Änderung/Festlegung:

      § 4 Ermittlung des umlagefähigen Aufwandes

Die jeweiligen Anteile der Beitragsschuldner am beitragsfähigen Aufwand sollen sich                                                               am niedrigsten Wert der im Entwurf genannten Bandbreite orientieren.

 

2.   Änderungen/Festlegung:

      § 7 Grundstücksfläche

2.1 Die redaktionelle Klarstellung im Sinne einer sprachlichen Verbesserung im Absatz 1 Nummer 3 des Entwurfes soll wie vorgeschlagen – s. Ergänzungstext der Vorlage in die endgültige Fassung der Satzung mit aufgenommen werden.

 

2.2 Festlegung der Abstandslinien im Absatz 1 Nummer 3 auf

             a)  40 m      b)   40 m      c)   40m

 

3.   Änderung/Festlegung:

      § 9 Nutzungsfaktoren der Grundstücke mit sonstiger Nutzung

            Festlegung der Grundflächenzahl im Absatz 1 Satz 2 wie folgt

       c)   0,3              d)   0,3         e)   0,3         f)   0,3

 

4.   Änderung/Festlegung:

      § 18 Ratenzahlung

              Im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung soll die jeweilige Restschuld mit 3 % über

              dem  jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) verzinst werden.

 

             

Die Änderungen/Festlegungen im Finanzausschuss erfolgten einstimmig.