Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, den in der Sitzung am 09.12.2014 gefassten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 43 für das Gebiet „südöstlich der Straße Oberdorf, nordöstlich der Dorfstraße, nördlich der Straße Brodersdorfer Weg, westlich der Ostlandstraße und südwestlich der Teichstraße für die Flurstücke 46/3, 111/44 und 47/26" aufzuheben und das Planverfahren damit einzustellen.

 

 


Ausschussvorsitzender Giesler erklärt, dass der Investor des geplanten Baugebietes sich seit einiger Zeit nicht mehr gemeldet hat, sodass davon auszugehen ist, dass kein Interesse mehr an der Durchführung der Planung besteht und die Gemeinde das Planverfahren daher einstellen sollte.

 

Es schließt sich eine kurze Diskussion an. Insbesondere wird gefragt, ob die Einstellung des Verfahrens mit dem Investor abgestimmt ist. Bürgermeisterin Mordhorst führt hierzu aus, dass der Investor mehrfach aufgefordert wurde, den Vertrag zur Planungskostenerstattung zu unterzeichnen, damit die Gemeinde die Aufträge für die Erstellung der erforderlichen Gutachten in Auftrag geben könne. Dieser Forderung ist der Investor jedoch nicht nachgekommen. Er selbst hat sich nun seit annähernd einem Jahr nicht mehr gemeldet und da kann wohl davon ausgegangen werden, dass kein Interesse mehr an der Planung besteht. Die Gemeinde muss dem Investor ja nicht hinterherlaufen, letztlich hatte er das Interesse angemeldet, das Baugebiet erschließen zu wollen. Frau Kuhn ergänzt, dass in jeder Bauausschusssitzung der Stand des Verfahrens nachgefragt wurde, da steht dann der Investor in der Bringeschuld.

 

Herr Erdmann fragt, ob nach Aufhebung des Planverfahrens eine Bebauung des Gebietes nach § 34 BauGB möglich ist. Herr Griesbach erklärt, dass bei Anwendung des  § 34 BauGB sich ein Bauvorhaben in die Bebauung der näheren Umgebung einfügen muss. In den Randbereichen des Gebietes wäre es denkbar, dass sich ein Vorhaben in die Bebauung der unmittelbaren Umgebung einfügt. Allerdings hat die Gemeinde die Planungshoheit über ihr Gebiet und könnte auch noch nach Einreichung eines Bauantrages den Bebauungsplan erneut aufstellen und die Entscheidung über den Bauantrag für ein Jahr zurückstellen oder aber eine Veränderungssperre erlassen.

 

Aus den Reihen der Bürgerinnen und Bürger wird vorgetragen, dass der Investor die Sitzungen und Protokolle des Bauausschusses im Internet nachvollziehen kann, insofern wird kein Grund gesehen, dem Investor hinterherlaufen zu müssen. Weiter wird gefragt, was passiert, wenn der Investor nach drei Monaten wiederkommt, ob die Gemeinde dann sofort wieder in das Planverfahren einsteigen würde. Bürgermeisterin Mordhorst erklärt, dass dies niemand voraussehen könne und man eine solche Situation abwarten müsse. Es kann auch durchaus sein, dass sich ein anderer Investor meldet, die Gemeinde kann jedoch erst entscheiden, wenn eine entsprechende Anfrage vorliegt.     


Stimmberechtigte:  11

 

Ja-Stimmen:             9

Nein-Stimmen:  2

Enthaltungen:  0

Befangen: 0