Eine Neuberechnung der Gebühren für die Niederschlagswasserentsorgung sollte, falls erforderlich, für das Haushaltsjahr 2017 erfolgen.

Vordringlicher ist eine Überprüfung der versiegelten Flächen, damit eine gerechte Verteilung der Kosten gewährleistet ist. Deshalb sollte mit dem nächsten jährlichen Gebührenbescheid eine Aufforderung zur Meldung neuer versiegelter Flächen versandt werden. Sollte kein Rücklauf erfolgen, würde eine Schätzung der Flächen durchgeführt.