Beschluss:

 

Die Amtsverwaltung wird gebeten eine Aufstellung der Elternbeiträge gestaffelt nach u3 und ü3 Betreuung zu erstellen. Danach soll weiter entschieden werden.


Zu diesem TOP hat der Vorsitzende eine Aufstellung über die Kostenverteilung der Kita-Gebühren erstellt, die von ihm erläutert wird. Danach werden durch die drei beteiligten Gemeinden insgesamt 43,88 % der Kosten getragen. Das Land Schleswig-Holstein und der Kreis Plön tragen 24,85 % und kommen so ihrer Verpflichtung ein Drittel der Kosten zu tragen nicht nach. Die Eltern tragen 31,27 % der Kosten.

Weiterhin wird eine Aufstellung des Amtes Probstei über die Elternbeiträge aller Kindertageseinrichtungen ab dem 01.08.2016 vorgelegt. Hieraus ist zu erkennen, dass die Mehrzahl der Gemeinden die Gebühren der Eltern nach u3 und ü3 Kinderbetreuung trennen. Nach einer eingehenden Diskussion wird folgender Beschluss gefasst.


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0