Beschluss:

Dem Antrag des Herrn Corves auf Entfernen des Kopfsteinpflasters vor seinem Wohnhaus bei entsprechender Kostenerstattung wird zugestimmt.


Es liegt ein Antrag von Herrn Corves vor. Im Zuge der Erneuerung der Schwarzdecke der Dorfstraße fragt Herr Corves an, ob die Pflasterung vor seinem Haus aus Lärmschutzgründen nicht entfernt bzw. überteert werden kann. Kosten werden der Gemeinde durch diese Maßnahme nicht entstehen bzw. werden durch Einzahlung einer entsprechenden Spende ausgeglichen.

 

Im Konsens sind sich die Ausschussmitglieder einig, dass das Kopfsteinpflaster ortsbildprägend ist und im Rahmen von Dorferneuerungsmaßnahmen in vielen Probsteigemeinden verlegt worden ist.

Nach einem weiteren Meinungsaustausch lässt der Vorsitzende über den vorliegenden Antrag abstimmen.


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 0

Nein-Stimmen: 6

Enthaltungen: 1

Befangen: 0

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.