Gemeindevertreter Herr Heller, da er die Aufnahme des Tagesordnungspunktes beantragt hat, weist darauf hin, dass der Presse zu entnehmen ist, dass viele andere Gemeinden sich derzeit mit der Thematik eines Innenbereichsgutachtens befassen. Amtsdirektor Körber weist darauf hin, dass das Innenbereichsgutachten immer dann notwendig sei und auch aus baurechtlichen Gründen vorgeschrieben sei, wenn eine Gemeinde die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich plane. Hier sei ein Nachweis zu führen, dass im Innenbereich keine Flächen mehr zur Verfügung stünden. Amtsdirektor Körber sagt zu, dass für eine Sitzung des Bauausschusses die Verwaltung eine grundsätzliche Vorlage fertige, so dass sich der Bauausschuss damit näher befassen könne. Hierüber besteht Einvernehmen.