Der Vorsitzende begrüßt Herrn Rolf Burmeister und verpflichtet ihn per Handschlag gemäß § 33 Absatz 5 der Gemeindeordnung zur gewissenhaften Erfüllung seiner Obliegenheit und führt ihn somit in die Tätigkeit des Gemeindevertreters ein.

 

Der Bürgermeister erläutert, dass Herr Burmeister für den ehemaligen Gemeindevertreter, Manfred Haß nachgerückt ist. Herr Haß ist auf eigenen Wunsch aus der Gemeindevertretung ausgeschieden. Der Bürgermeister bedauert seinen Rücktritt und bedankt sich für sein gemeindliches Engagement.