Herr Matthies erläutert anhand des B-Planes Nr. 65 die Ausführungsdetails. Die Straßen werden gepflastert, die Straßenbreite und die Radien sind für Rettungs- und Müllfahrzeuge entsprechend bemessen. Die Wohnwege sind schmaler, ebenfalls gepflastert, bleiben im Privatbesitz. Die Straßenbeleuchtung wird noch bemustert. Im Bebauungsplan ist festgesetzt, dass die Bebauung angehoben werden muss, um den Hochwasserschutz zu gewährleisten. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über ein offenes Grabensystem in die Vorflut.