Herr Ehlers berichte vom Schreiben des Seniorenbeirates, die im Mai 2016 eine Ortsbegehung durchführten und Mängel feststellen.  Herr Ehlers erläutert alle aufgeführten Punkte detailliert.

 

Große Mühlenstraße, Kleine Mühlenstraße

Zu dem Zeitpunkt als der Gehweg saniert wurde, war die alte DIN 18024 von 1998 gültig. Herr Ehlers weist auf die neue DIN 18040-3 hin, in der die Längs- und Querneigung von Gehwegen mit 3% festgelegt sind. Diese DIN ist erst ab November 2014 gültig. Die aufgeführten Mängel sind nicht mehr zu beheben, da die Haushaltsmittel fehlen. Sobald Sanierungsarbeiten oder die Verlegung von Breitband in den Gehwegen geplant ist, kann in diesem Zusammenhang die neue DIN 18040-3 berücksichtigt werden.

 

Bahnhofstraße

Aufsteller dürfen nur mit vorab beantragter Genehmigung vom Ordnungsamt aufgestellt werden. Das Ordnungsamt kann aus kapazitätsgründen nicht feststellen, wenn Aufsteller ohne Genehmigung aufgestellt werden.

 

Ecke Bahnhofstraße/Georg-Thorn-Straße

Sobald Unebenheiten in Fußwegen bekannt sind, werden sie behoben. Die Gemeinde Schönberg beschäftigt eine „Roadrunnerin“ von der Unebenheiten in Fußwegen festgestellt werden.

 

Lindenplatz

Ein Geländer ist hier nicht erforderlich, da alternative Wegeführungen vorhanden sind.

 

Privatweg zwischen Bahnhofstraße und Hein Schönberg

Da dieser Weg nicht im Eigentum der Gemeinde ist, sondern Privatbesitz, kann keine Lösung angeboten werden.

 

Verbindungsweg zwischen Hajalastraße und Großen Mühlenstraße

Es stehen keine Haushaltsmittel bereit um die Mulden zu beseitigen. Die Mittel müssen eingestellt werden.

Herr Schimmer bedankt sich beim Seniorenbeirat für die Ausarbeitung und fügt hinzu, dass es früher Formulare gab, um Schäden bei der Gemeinde zu melden.

Herr Schletze kann nicht nachvollziehen, wenn das Schreiben bereits im Mai beim Amt eingegangen ist, dass das Ordnungsamt nicht zeitnah kontrollierte, ob ungenehmigte Aufsteller auf den Gehwegen stehen. Weiter merkt Herr Schletze an, weshalb die Mulden im Verbindungsweg Hajalastraße und Großer Mühlenstraße nicht von Bauhofmitarbeitern repariert wurden. Ergänzend fügt er hinzu, dass der Weg für Pferde gesperrt werden müsste.

Herr Friese  schlägt vor, dass die Verwaltung eine Liste mit Vorschlägen fertigt, damit ein Beschluss gefasst werden kann.

Herr Lüken ist der Meinung, dass es der „Job“ des Ordnungsamtes ist, ungenehmigte Aufsteller zu bemerken und einzuschreiten, schließlich zahlt die Gemeinde eine Amtsumlage.

Herr Winkler merkt an, dass der Verbindungsweg als Wander- und Radweg ausgeschildert ist. Pferde haben dort nichts zu suchen. Herr Winkler schlägt vor, alle Reitstallbesitzer anzuschreiben und auf Ausritt Möglichkeiten hinzuweisen.

Bürgermeister Osbahr merkt an, dass in Schönberg keine ausgewiesenen Reitwege vorhanden sind. Er fügt hinzu, dass eine Überwachung personell nicht möglich ist.  

Herr Ehlers erinnert daran, dass Schönberg eine amtsangehörige Gemeinde ist und kein eigenes Ordnungsamt mehr hat.

Herr Cordts ist der Meinung, dass ein Aushang mit Reitverbot direkt an den Wegen notwendig ist, da die Besitzer von Reitställen hierfür nicht zuständig und verantwortlich sind.