Sitzung: 21.07.2016 Bau- und Verkehrsausschuss
Herr Ehlers berichte vom
Schreiben des Seniorenbeirates, die im Mai 2016 eine Ortsbegehung durchführten
und Mängel feststellen. Herr Ehlers
erläutert alle aufgeführten Punkte detailliert.
Große Mühlenstraße, Kleine
Mühlenstraße
Zu dem Zeitpunkt als der Gehweg saniert wurde, war die alte DIN 18024
von 1998 gültig. Herr Ehlers weist auf die neue DIN 18040-3 hin, in der die
Längs- und Querneigung von Gehwegen mit 3% festgelegt sind. Diese DIN ist erst
ab November 2014 gültig. Die aufgeführten Mängel sind nicht mehr zu beheben, da
die Haushaltsmittel fehlen. Sobald Sanierungsarbeiten oder die Verlegung von
Breitband in den Gehwegen geplant ist, kann in diesem Zusammenhang die neue DIN
18040-3 berücksichtigt werden.
Bahnhofstraße
Aufsteller dürfen nur mit vorab beantragter Genehmigung vom Ordnungsamt
aufgestellt werden. Das Ordnungsamt kann aus kapazitätsgründen nicht
feststellen, wenn Aufsteller ohne Genehmigung aufgestellt werden.
Ecke
Bahnhofstraße/Georg-Thorn-Straße
Sobald Unebenheiten in Fußwegen bekannt sind, werden sie behoben. Die
Gemeinde Schönberg beschäftigt eine „Roadrunnerin“ von der Unebenheiten in
Fußwegen festgestellt werden.
Lindenplatz
Ein Geländer ist hier nicht erforderlich, da alternative Wegeführungen
vorhanden sind.
Privatweg zwischen
Bahnhofstraße und Hein Schönberg
Da dieser Weg nicht im Eigentum der Gemeinde ist, sondern Privatbesitz,
kann keine Lösung angeboten werden.
Verbindungsweg zwischen
Hajalastraße und Großen Mühlenstraße
Es stehen keine Haushaltsmittel bereit um die Mulden zu beseitigen. Die
Mittel müssen eingestellt werden.
Herr Schimmer bedankt sich beim Seniorenbeirat für die Ausarbeitung und
fügt hinzu, dass es früher Formulare gab, um Schäden bei der Gemeinde zu
melden.
Herr Schletze kann nicht nachvollziehen, wenn das Schreiben bereits im
Mai beim Amt eingegangen ist, dass das Ordnungsamt nicht zeitnah kontrollierte,
ob ungenehmigte Aufsteller auf den Gehwegen stehen. Weiter merkt Herr Schletze
an, weshalb die Mulden im Verbindungsweg Hajalastraße und Großer Mühlenstraße
nicht von Bauhofmitarbeitern repariert wurden. Ergänzend fügt er hinzu, dass
der Weg für Pferde gesperrt werden müsste.
Herr Friese schlägt vor, dass die Verwaltung eine Liste mit Vorschlägen fertigt, damit ein Beschluss gefasst werden kann.
Herr Lüken ist der Meinung, dass
es der „Job“ des Ordnungsamtes ist, ungenehmigte Aufsteller zu bemerken und
einzuschreiten, schließlich zahlt die Gemeinde eine Amtsumlage.
Herr Winkler merkt an, dass der Verbindungsweg als Wander- und Radweg ausgeschildert ist. Pferde haben dort nichts zu suchen. Herr Winkler schlägt vor, alle Reitstallbesitzer anzuschreiben und auf Ausritt Möglichkeiten hinzuweisen.
Bürgermeister Osbahr merkt an, dass in Schönberg keine ausgewiesenen Reitwege vorhanden sind. Er fügt hinzu, dass eine Überwachung personell nicht möglich ist.
Herr Ehlers erinnert daran, dass Schönberg eine amtsangehörige Gemeinde ist und kein eigenes Ordnungsamt mehr hat.
Herr Cordts ist der Meinung, dass ein Aushang mit Reitverbot direkt an den Wegen notwendig ist, da die Besitzer von Reitställen hierfür nicht zuständig und verantwortlich sind.