Beschluss:    

1.    Die Gemeindevertretung beschließt, die Abwägung der im Rahmen des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen der Öffentlichkeit und der Behörden den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen.

 

2.    Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 64 für das Gebiet „Fußgängerzone, östlich der Niederstraße, westlich des Großparkplatzes Albert-Koch-Straße und südwestlich der Ostseestraße“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung (Satzungsbeschluss). Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

3.    Der Bebauungsplan ist auszufertigen und durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen. 


Der Bürgermeister erläutert die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen.

 

Herr Gemeindevertreter Cordts erinnert an die Haltung der EIS zu dieser Planung. Die EIS habe sich seinerzeit gegen die Festlegung ausgesprochen, im Erdgeschoss nur Gewerbe zuzulassen, um die Gefahr von Leerständen zu minimieren. Man habe konstruktiv mitgearbeitet, aber das Ergebnis der Planung beinhalte nicht die Planungsziele, die man sich vorstelle. Daher werde die EIS jetzt auch konsequent gegen den Beschlussvorschlag stimmen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

17

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 4

Enthaltungen: 1

Befangen: 0