Sitzung: 19.07.2016 Gemeindevertretung
Vorlage: STEIN/BV/012/2016
Beschluss:
Auf Empfehlung des Hauptausschusses beschließt
die Gemeindevertretung, die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die
Benutzung der Kindertagesstätte und der Kindertagespflegeeinrichtung -Benutzungs-
und Gebührensatzung- mit den vom Kindertagesstättenbeirat und dem
Hauptausschuss vorgeschlagenen Änderungen entsprechend dem Entwurf der
Verwaltung .
Der Hauptausschuss hat sich bereits in seiner Sitzung am 06.07.2016 mit diesem Tagesordnungspunkt befasst. Von dort kommt die Empfehlung an die Gemeindevertretung den § 2 Abs. 4 wie folgt zu fassen:
Die
Einrichtung bleibt für die Dauer von vier Wochen im Jahr und bis zu zwei
Teamfortbildungstagen sowie einem Brückentag geschlossen.
Außerdem
regt der Kindertagesstättenbeirat an, in § 12 Abs. 3 durch Voranstellung
folgenden Satzes eine Regelung zur Beitragszahlung bei Betreuungsbeginn in
einem laufenden Monat zu schaffen:
„Bei
der Neuaufnahme eines Kindes in die Einrichtung fallen bei einem
Betreuungsbeginn bis einschließlich 15. eines Monats 100 % der Gebühren nach §
12 Abs. 3 dieser Satzung an, bei einem Betreuungsbeginn nach dem 15. eines
Monats werden 50 % dieser Gebühren erhoben.“
Stimmberechtigte: |
11 |
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Ja-Stimmen: 11 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |