Beschluss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte und der Kindertagespflegeeinrichtung der Gemeinde Stein -Benutzungs- und Gebührensatzung- mit den vom Kindertagesstättenbeirat vorgeschlagenen Änderungen entsprechend dem Entwurf der Verwaltung zu beschließen.


Herr Dräbing erläutert die von der Verwaltung vorgeschlagenen Satzungsänderungen.

 

Hinsichtlich der Platzvergabe möchten die Hauptausschussmitglieder sichergestellt sehen, dass Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde Stein vorrangig versorgt werden. Herr Dräbing zeigt auf, dass dies aufgrund des Wortlautes des § 2 Abs. 1 der Satzung gewährleistet sei.

 

Herr Dräbing erläutert, dass der Satzungsentwurf aufgrund eines Schreibfehlers geändert werden muss. In Artikel 1 müssen die Worte  § 2 Abs. 4 in § 6 Abs. 4, § 2 Abs. 5 in § 6 Abs. 5 und § 2 Abs. 6, Satz 2 in § 6 Abs. 6, Satz 2 geändert werden.

 

Auf Vorschlag des Beirates soll § 6 Abs. 4 folgenden Wortlaut erhalten:

 

„Die Einrichtung bleibt für die Dauer von vier Wochen im Jahr und bis zu zwei Teamfortbildungstagen sowie einem Brückentag geschlossen.

 

Außerdem regt der Kindertagesstättenbeirat an, in § 12 Abs. 3 durch Voranstellung folgenden Satzes eine Regelung zur Beitragszahlung bei Betreuungsbeginn in einem laufenden Monat zu schaffen:

 

„Bei der Neuaufnahme eines Kindes in die Einrichtung fallen bei einem Betreuungsbeginn bis einschließlich 15. eines Monats 100 % der Gebühren nach § 12 Abs. 3 dieser Satzung an, bei einem Betreuungsbeginn nach dem 15. eines Monats werden 50 % dieser Gebühren erhoben.“

 

Nach eingehender Diskussion erfolgt folgender Beschluss:


Stimmberechtigte:

6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0