Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Elternbeiträge für die Kindertagesstätte Stein ab dem 1.8.2016 entsprechend der vorliegenden Beitragskalkulation mit einem Kostendeckungsgrad von 30 % für die Betreuung von Kindern im Alter über drei Jahren und von 25 % für die Betreuung von Kindern im Alter unter drei Jahren festzusetzen. Die einzelnen Beitragssätze sollen auf 0,50 € gerundet werden


Amtsmitarbeiter Dräbing erläutert ausführlich die Vorlage und geht insbesondere auf die von ihm erstellte Gebührenkalkulation ein. Er macht deutlich, dass es sich bei dem angesetzten Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge von 30 % lediglich um eine Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände handele. Die Festsetzung von Kostendeckungsgraden sei somit die politische Stellschraube der Gemeindevertretung. Diese habe bereits in ihrer Sitzung vom 26.4.2016 beschlossen, die Gebührenkalkulation auf der Basis eines Kostendeckungsgrades von 28 % differenziert für die Betreuungskosten von Kindern im Alter unter drei und über drei Jahren vorzunehmen.

 

Er berichtet weiter, dass zwischenzeitlich der Beirat der Kindertagesstätte getagt habe und sich mit der Beitragsneukalkulation auseinandergesetzt habe. Der Beirat empfehle der Gemeindevertretung für Kinder im Alter über drei Jahren einen Deckungsbeitrag von 30 % für Kinder unter drei Jahre von 25 % festzulegen.

 

Die Hauptausschussmitglieder diskutieren anschließend vor dem Hintergrund der Entwicklung der Kosten und der Finanzierung der Einrichtung die vorliegende Beitragskalkulation


Stimmberechtigte:

6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0