Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt in Sachen "Windkraftanlagen in Fahren“ eine Bearbeitung des Themas entsprechend des im Sachverhalt skizzierten Vorgehens. Maßgeblich soll dabei nur die Reihenfolge und die Abstimmung mit den Vertretungsberechtigten des Einwohnerantrags sein  -  nicht aber beispielhaft genannte Inhalte.


Sachverhalt:

Der Gemeinde liegt der genannte Einwohnerantrag vor. Da das Thema Windkraft schon vor diesem Antrag in der Gemeindevertretung diskutiert wurde, -Durchführung Einwohnerversammlung und Einwohnerbefragung- sollte die Gemeindevertretung die aktualisierten Anregungen entsprechend der zwischenzeitlich erfolgten Abstimmung mit den Vertretungsberechtigten des Einwohnerantrags aufgreifen und in ein Vorgehen einfließen lassen, das sowohl die Interessen der Gemeindevertretung als auch der Vertretungsberechtigten abdeckt.

Das weitere Vorgehen sollte in der Reihenfolge

1.)        Einwohnerversammlung (zur Information der Bürger)

2.)        Abwarten der tatsächlichen Veröffentlichung von Windvorrangflächen auf Fahrener Gebiet

    - weiteres Vorgehen nur, wenn weiterhin Windvorrangflächen auf Fahrener Gebiet ausgewiesen werden -

3.)        Prüfung / Abwägung von Feinsteuerungsmöglichkeiten durch die Gemeinde

4.)        Ggf. Umsetzung einzelner Feinsteuerungsmöglichkeiten (über separate Beschlüsse)

erfolgen.

Zu 1.)

Die Einwohnerversammlung soll Gelegenheit geben, dass über den komplexen Planungsprozess sowie gesetzliche Hintergründe / Änderungen informiert wird (nach Möglichkeit durch Herrn E. Schäfer, Kreisplanung Plön) und mögliche Windkraftbetreiber den Stand ihrer Planungen vorstellen können. Anschließend könnten z.B. weitere Aspekte der Windkraft, Feinsteuerungsmöglichkeiten, eine Einwohnerbefragung oder eine Stellungnahme durch die Gemeinde angeregt bzw. diskutiert werden.

Zu 2.)

Weitere Schritte wie z.B. eine Stellungnahme oder die Prüfung / Abwägung von Feinsteuerungsmöglichkeiten sind typischerweise zeit- und / oder kostenintensiv. Von daher sollte zunächst abgewartet werden, ob die nach aktuellem (Zwischen-)Stand ausgewiesenen Windvorrangflächen auf Fahrender Gebiet in der Veröffentlichung der Landesplanung noch weiter enthalten sind. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, würden alle weiteren Schritte in dieser Sache entfallen. Nur für den Fall, dass weiterhin Flächen ausgewiesen werden, sollen die  nachfolgenden Schritte geprüft werden.

Zu 3.)

Die Gemeinde hat neben der Abgabe einer Stellungnahme zu den dann ausgewiesenen Windvorrangflächen ggf. noch weitere Feinsteuerungsmöglichkeiten. Dies könnte z.B. eine kommunale Bauleitplanung in Form eines Flächennutzungsplanes für die ausgewiesenen Flächen sein. Ein solches Instrument wie auch alle weiteren, dann möglichen Maßnahmen wären hinschlich ihrer Eignung, Kosten und sonstiger Aufwände zu prüfen und zu bewerten.

In diesem Zusammenhang sollte ggf. eine Einwohnerbefragung durchgeführt werden, um ein vollständiges Stimmungsbild hinschlich zentraler Fragestellungen in Sachen Windkraft auf Fahrender Gebiet zu erhalten. Eine solche Befragung setzt eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Feinsteuerungsmöglichkeiten voraus und sollte entsprechend vorbereitet bzw. abgestimmt werden. Sie kann deshalb erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt gemäß eines dann zu fassenden Beschlusses stattfinden.

Zu 4.)

Für alle weiteren Maßnahmen sind detaillierte Informationen, rechtliche Kenntnisse und Abstimmungen notwendig. Diese sind dann nach Bedarf aufzubereiten, zu diskutieren und zu beschließen.

Der o.g. Sachverhalt wurde in einem Gespräch mit den Vertretern des Einwohnerantrages abgestimmt. Dies wird von Herrn Prieß bestätigt.

 


Stimmberechtigte: 5

 

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

Befangen: 0