Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros (Abwägungsbeschluss).

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden, aufgrund der Abwägung überarbeiteten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet „Nördlich der Straße Mühlenkamp, Hausnummern 30-32“, und bestimmt diesen zur erneuten Offenlegung. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan ist gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch verkürzt für die Dauer von 14 Tagen öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb von 14 Tagen aufzufordern. Es sind nur die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen, die von der Änderung betroffen sind. Es wird weiter bestimmt, dass Anregungen nur noch zu den Änderungen vorgetragen werden können.

Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

Befangen: 0