Sitzung: 04.07.2016 Gemeindevertretung
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung beschließt, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 für die Grundstücke Wuhrt 5, 7 und 9 eine Überschreitung der Baugrenze in Richtung Süden von maximal 7 m zuzulassen. Auf dem Grundstück Wuhrt 4 wird eine Überschreitung der Baugrenze Richtung Süden in Anlehnung der Baugrenze des Nachbargrundstücks Wuhrt 6 zugelassen.
- Bei einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 werden die Baugrenzen der betroffenen Grundstücke entsprechend übernommen.
Der Vorsitzende verlässt unter Hinweis auf § 22 GO um 20:10 Uhr den Sitzungssaal. Die Verhandlungsleitung übernimmt der 1. stellvertretende Bürgermeister.
Der Gemeindevertreter Karl-Heinz Schadt betritt um 20:12 Uhr den Sitzungsraum, um ihn sodann nach Aufforderung des 1. stellvertretenden Bürgermeisters sofort wieder zu verlassen, da auch in seiner Person ein Tatbestand im Sinne des § 22 GO verwirklicht wird.
Nach einer angeregten Diskussion ergeht folgender
Stimmberechtigte: |
8 |
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Ja-Stimmen: 5 |
Nein-Stimmen: 1 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 2 |
Der Vorsitzende und der Gemeindevertreter Karl-Heinz Schadt betreten den Sitzungssaal.