Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 für die Grundstücke Wuhrt 5, 7 und 9 eine Überschreitung der Baugrenze in Richtung Süden von maximal 7 m zuzulassen. Auf dem Grundstück Wuhrt 4 wird eine Überschreitung der Baugrenze Richtung Süden in Anlehnung der Baugrenze des Nachbargrundstücks Wuhrt 6 zugelassen. 

 

  1. Bei einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 werden die Baugrenzen der betroffenen Grundstücke entsprechend übernommen.

Der Vorsitzende verlässt unter Hinweis auf § 22 GO um 20:10 Uhr den Sitzungssaal. Die Verhandlungsleitung übernimmt der 1. stellvertretende Bürgermeister.

 

Der Gemeindevertreter Karl-Heinz Schadt betritt um 20:12 Uhr den Sitzungsraum, um ihn sodann nach Aufforderung des 1. stellvertretenden Bürgermeisters sofort wieder zu verlassen, da auch in seiner Person ein Tatbestand im Sinne des § 22 GO verwirklicht wird.

 

Nach einer angeregten Diskussion ergeht folgender


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

Befangen: 2

 

Der Vorsitzende und der Gemeindevertreter Karl-Heinz Schadt betreten den Sitzungssaal.