Sitzung: 28.06.2016 Gemeindevertretung
Vorlage: KÖHN/BV/008/2016
Beschluss:
1.
Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Köhn – Benutzungs- und Gebührensatzung, mit Ausnahme des § 12 Abs. 3, entsprechend dem Entwurf der Verwaltung.
Die Änderung des § 12 Abs. 3 ist wie folgt zu ändern:
Die Gebühr für die Randbetreuungszeiten beträgt je angefangene halbe Stunde:
Für Kinder im Alter unter 3 Jahren: 3,00 €
Für Kinder im Alter über 3 Jahren: 2,00 €
2.
Die Kindertagesstätte der Gemeinde Köhn trägt auch weiterhin künftig den Namen „Peter Pan“.
Stimmberechtigte: 8 |
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Ja-Stimmen: 7 |
Nein-Stimmen: 1 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |