Beschluss:

 

1.

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Köhn – Benutzungs- und Gebührensatzung, mit Ausnahme des § 12 Abs. 3, entsprechend dem Entwurf der Verwaltung.

Die Änderung des § 12 Abs. 3 ist wie folgt zu ändern:

 

Die Gebühr für die Randbetreuungszeiten beträgt je angefangene halbe Stunde:

Für Kinder im Alter unter 3 Jahren:     3,00 €

Für Kinder im Alter über 3 Jahren:      2,00 €

 

2.

Die Kindertagesstätte der Gemeinde Köhn trägt auch weiterhin künftig den Namen „Peter Pan“.


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

Befangen: 0