Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindertagesstätte Köhn ab dem 01.08.2016 in folgender Höhe:

 

Über 3 Jahren:  28% Deckungsgrad durchgehend

Unter 3 Jahren: 20% Deckungsgrad durchgehend

 

Eine Angleichung an 30% Deckungsgrad wird angestrebt.


Der Vorsitzende veranschaulicht die Kalkulation der Elternbeiträge der Kindertagesstätten kommunaler Träger, die regelmäßig vorzunehmen sind,  anhand von drei Alternativen.


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0